Zunächst werden Begriffe in dem Sinn, in dem sie im Folgenden verwendet werde, definiert:
Schuld:
Wenn wir in der Freiheit unserer Vernunft ein Wollen in die Tat umsetzen, dann tragen wir sogar für die bis in die fernste Zukunft der Menschheit reichenden Folgen dieser Handlung die Verantwortung.
Wenn die Folgen negativ oder schlecht sind, spricht man von Schuld. Wenn die Folgen gut sind, wird das uns als Verdienst zugeschrieben.
Gut
„Gut“ meint, dass die Folgen unsere Tuns den Mitmenschen zum Wohl gereichen.
In der christlichen Religion entspricht das Gute der Nächstenliebe.
Schlecht
„Schlecht/böse“ (negativ) meint, dass die Folgen unseres Tuns unseren Mitmenschen schaden.
Das Schlechte oder Böse widerspricht der Nächstenliebe.
Sühne
„Sühne“ meint in erster Linie die Einsicht des Schuldigen in seine Schuld und seinen Wunsch zur Tilgung derselben. Erst in zweiter Linie wird die Bestrafung gemeint.
Trotzdem werden im gewöhnlichen Sprachgebrauch Sühne und Bestrafung im gleichen Sinn verwendet.
Verantwortung
„Verantworten“ bedeutet in erster Linie Einsicht, dass unser Wollen und Handeln die Ursache für die (guten und schlechten) Folgen waren.
In zweiter Linie bedeutet es, dass wir die schlechten Folgen wieder gut machen müssen oder/und dafür bestraft werden.
Absicht
Mit „Absicht“ handeln bedeutet, das Ziel (Ergebnis) einer Handlung zu wollen. In böser Absicht handeln bedeutet, ein schlechtes Ziel zu wollen.
Im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird „Absicht“ im Sinn von „in schlechter Absicht“ verwendet.
Die böse Absicht einer Handlung kann durch die Bezeichnung „unabsichtlich“ negiert werden.
Sünde
„Sündigen“ ist die Zustimmung des Menschen mit seiner Vernunft zu einer Handlung in böser Absicht.
Über Gewissen, Vernunft und Verstand kann in den entsprechenden Aufsätzen nachgelesen werden. Das Folgende zur Erinnerung und Ergänzung:
Gewissen
In dem Aufsatz über „Gewissen“ habe ich die These aufgestellt und begründet, dass das Gewissen nicht irren kann, sondern stets zum Guten mahnt.
Vernunft
In dem Aufsatz über „Vernunft“ ist zu lesen, dass die Vernunft dem Gewissen verpflichtet ist. Ich meinte damit, dass die Vernunft auf den Rat des Gewissens zu hören hat.
Sie ist in ihren Entscheidungen frei.
Verstand
Er besitzt wegen seiner Bindung an die Kausalität keine Freiheit für das, was er hervorbringt.
Seine Tätigkeit ist daher wertfrei, ebenso sein Wollen.
Daher ist der Verstand für die Folgen dessen, was er hervorbringt, nicht verantwortlich.
Der Verstand berät die Vernunft.
Diskussion
über die Frage, wieso schlechtes Tun möglich ist, wenn die Vernunft dem Gewissen verpflichtet ist:
- Die Vernunft ist in ihren Entscheidungen frei.
- Für die Folgen ihrer Entscheidungen ist sie und damit der Mensch verantwortlich
- Die Folgen einer Entscheidung können unter Umständen für die Vernunft nicht oder nicht deutlich erkennbar sein,
- Die Irrtums-Wahrscheinlichkeit ist erhöht, wenn der Verstand einer Situation ratlos gegenübersteht, entfällt die Beratung der Vernunft.
- Die äußeren Bedingungen können so sein, dass nur zwischen schlecht und weniger schlecht zu wählen ist. Auch hier ist die Irrtums-Wahrscheinlichkeit erhöht.
In den beiden letzteren Fällen überwiegt die Absicht zu helfen stark das mögliche Risiko. (siehe unten: Besonderheiten der ärztlichen Vernunftentscheidung)
- Das schlechte Wollen und die Argumente des Verstandes können so stark sein, dass das Wollen der Vernunft die Mahnungen des Gewissens überhört, missachtet oder ihnen nicht folgt.
- Dann fehlt der Vernunft die gute Absicht für ihre Wollens-Entscheidung, weil sie schlechte Folgen absichtlich in Kauf nimmt. Sie ist verantwortlich und schuld an den möglichen schlechten Folgen.
- Der Mensch sündigt durch diese schlechte Vernunftentscheidung.
- Die besondere Entscheidungs-Situation entsteht für den am Patienten tätigen Chirurgen:
Dem Gelingen einer Operation steht das Operations-Risiko entgegen.
Dieses ist bedingt durch:
- die Kontingenz des Geschehens. Das bedeutet, dass unserem Tun der gute Erfolg durch unbeeinflussbare Ereignisse bei der oder nach der Operation genommen wird.
In der Philosophie und Anthropologie wird Kontingenz als Unverfügbarkeit und Widerfahrnis verstanden. Bestimmte Ereignisse können wir nicht beeinflussen. Sie erscheinen, etwa wie die von Hannah Arendt in „Vita activa“ oder „Vom tätigen Leben“ beschrieben, als mühevolle Arbeit, als Widerfahrnisse. Nach Wilhelm Kamlah unterliegen Widerfahrnisse der Kontingenz. In der stoischen Philosophie sind das Unverfügbare sowie das Unbeeinflussbare nicht glücksrelevant. - die jedem Menschen, so auch dem Arzt, innewohnende Möglichkeit des Irrens (Irrtums-Wahrscheinlichkeit).
Zur Irrtums-Wahrscheinlichkeit:
Die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums kann minimiert werden durch gewissenhafte Vorbereitung auf die Operation sowohl des Patienten als auch des Arztes.
Diese gewissenhafte Vorbereitung umfasst Folgendes:
- Überprüfung des Zustandes des Patienten und seiner Befunde,
- Überprüfung von Grund und Ziel der Operation,
- Bei schwierigen Entscheidungen Rat bei kompetenten Kollegen einholen
- Bedenken aller in Betracht kommender möglicher Komplikationen und Schwierigkeiten,
- Am Abend vor der Operation persönliches Gespräch mit dem Patienten zur Stärkung von Zuversicht und Vertrauen. Diese sind wichtig für den guten Verlauf nach der Operation. Man kann dabei die gewissenhafte Überprüfung der Vorbereitungen und auch seine Erfahrung zur Sprache bringen.
- Hinterfragung der eigenen Operations-Erfahrung. Die Operations-Erfahrung stützt sich auf die ständige Analyse von Ergebnissen, Komplikationen, Fehlern und Schwierigkeiten bei den selbst durchgeführten Operationen.
Bemerkung: Die in der medizinischen Literatur publizierte Ergebnisse 1:1 als die eigenen auszugeben oder die Behauptung, dass Fehler bei der eigenen Tätigkeit nicht vorkommen, sind nicht nur ungenügend, sondern sollten den Patienten warnen, einem solchen Arzt sein Vertrauen zu schenken.
- Ein Einführungsgespräch.
Dabei sollte auf Folgendes hingewiesen werden:
- Bei jeder Operation besteht ein nicht vermeidbares Risiko.
- Der Arzt werde mit größter Gewissenhaftigkeit handeln
- Wenn der Patient den Rat anderer Ärzte einholen wolle, sei dagegen nichts einzuwenden
- Der Arzt werde den Patienten bis zur Heilung umsorgen.
Bemerkung
Das Umsorgen des Patienten umfasst unter anderem Folgendes:
- den Patienten mindestens zweimal am Tag, oder öfter, zu besuchen,
- mit ihm alle erforderlichen Maßnahmen zu besprechen.
- Der Patient darf nie den Eindruck haben, dass etwas ohne ihn oder an ihm vorbei vorgenommen wird.
- Ein in Aussicht gestellter Termin ist genau einzuhalten. Wenn das nicht möglich ist, darf der Patienten nicht ohne Information warten gelassen werden, bis man Zeit hat.
Besonderheit der ärztlichen Vernunftentscheidung:
- Das mögliche Misslingen der Operation wird von Arzt (und Patient) absichtlich in Kauf genommen.
- Nur unter dieser Voraussetzung kann die erforderliche ärztliche Hilfe dem Mitmenschen geleistet werden.
- Alternative: Um jeden Misserfolg zu vermeiden, müsste der Arzt auf seinen Beruf verzichten.
- Der absichtlichen Entscheidung, das Risiko in Kauf zu nehmen, steht übergeordnet die Absicht, dem Patienten zu helfen, entgegen.
- Unter diesen Umständen liegt nichts vor, was zur Notwendigkeit der Sühne oder gar der Bestrafung Anlass gäbe.
- Eine gerichtliche Bestrafung kann nur erfolgen für den nachweisbaren Mangel an Gewissenhaftigkeit.
Ein Mangel an Gewissenhaftigkeit besteht, wenn die notwendigen Maßnahmen zur Minimierung des Irrtums-Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten oder oberflächlich durchgeführt werden.
Abschließend gestatte ich mir, auf den im Titel anklingenden Roman „Schuld und Sühne“ von Dostojewski in einem weiteren Gesichtspunkt einzugehen.
Ein erster Gesichtspunkt ist schon in dem Aufsatz „Meinungsbildung und ihre Gefahren“ behandelt worden.
Raskolnikow hat einen Doppelmord begangen. Seine Meinung hat er in einer wissenschaftlichen Arbeit veröffentlich. Das Motiv für seine Tat war die Überzeugung der Richtigkeit seiner (falschen) Meinung. Offensichtlich hat er seinen Verstand überschätzt und nicht auf sein Gewissen gehört. Dadurch hat er Schuld und Sünde auf sich gehäuft, ohne das zunächst zu bemerken. Er war von der „vollkommenen“ Richtigkeit seines Tuns überzeugt. Erst neue Erfahrungen haben sein Gewissen aufgerüttelt. Er ist zur Einsicht seiner Schuld gekommen und hat sich dem Gericht gestellt. Das Gericht hat ihn wegen vieler mildernder Umstände, nicht zuletzt wegen seiner Sühnebereitschaft, zu einer vergleichsweise milderen, aber doch strengen Strafe verurteilt, durch die er seine Schuld sühnen konnte.
Zusammenfassung
Es wurde versucht zu zeigen, dass trotz Ursache für schlechte Folgen einer (schlechten) Willensentscheidung eine gute Absicht bestehen kann, die von der Sühne für diese Schuld befreit.
Die besondere Situation des Arztes bei der Entscheidung, eine Behandlung trotz des dabei in Kauf zu nehmenden Risikos durchzuführen, wurde beleuchtet, ebenso die Irrtumsmöglichkeit bei Behinderung der Vernunft durch äußere Umstände.
Nachwort
Beim Bedenken des Begriffes Sühne sind mir folgende Gedanken gekommen:
In Genesis ist zu lesen, dass der Menschen nach dem Bild Gottes erschaffen wurde. Dagegen wurde die Behauptung laut, dass der Mensch sich Gott nach seinem Bild geschaffen habe.
Dass Menschen manche menschliche Eigenschaft in ihr Gottesbild hineinprojiziert haben, scheint mir wahrscheinlich: Gott lässt sich in seinem Zorn besänftigen, Abraham verhandelt mit Gott wie viel Gerechte Menschen genügen, dass Gott Sodom und Gomorrha nicht geschehen lässt. Auch das Bild von Sünde und Strafe gehört hierher.
Beim jüngsten Gericht erhalten Menschen für ihr Tun entweder ewiges Heil oder ewige Verdammung.
Ich frage mich, was haben Menschen, die auf Erden gelitten haben, in der Ewigkeit oder überhaupt davon, dass ihre Peiniger ewige Strafen erleiden. Und (verzeihen Sie, liebe Leser): auch für sechs Millionen getöteter Juden ändert sich nichts, ihre erlittenen Schmerzen werden nicht geringer, wenn Hitler in der Hölle schmort. Wenn hingegen Hitler zu der Einsicht käme, was er Schreckliches verbrochen hat und Sühne leisten wollte und Gott ihm diese Möglichkeit gäbe, dann erfahren die Gedemütigten, denen jede Menschenwürde abgesprochen wurde, die in Hitlers Todesmaschine geworfen wurden und unsagbares gelitten haben, eine wunderbare Genugtuung, vielleicht empfinden sie sogar Versöhnung mit ihrem Schicksal.
Wäre die Zustimmung zur Vergebung nicht unvergleichlich besser als das Wissen um Hitlers Verdammung.
Wäre das Bewusstsein, vergeben zu haben, nicht viel, viel besser als das Wissen um Strafe und Verdammung.
Überlegen Sie, ob ich wirklich so blauäugig bin, wie es zunächst den Anschein hat.
Walter Kapral, 6. Jänner 2024
