Kirche und Ehe

Die Meinung der katholischen Kirche wird kurz zusammengefasst:

  1. Die geschlossene Ehe ist unauflösbar
  2. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Trennung der Ehe
  3. Geschiedene Wiederverheiratete sind vom Sakramenten-Empfang ausgeschlossen

Im Kanonischen Recht (Kirchenrecht Fassung 1983) can. 1056 heißt es: „Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen.“ Einheit und Unauflöslichkeit gelten dabei als Wesenseigenschaften einer jeden Ehe, nicht nur der Ehe zwischen Katholiken.

 

Für Interessenten habe ich einige Details zusammengefasst

Im can. 1056 heißt es: „Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen.“ Einheit und Unauflöslichkeit gelten dabei als Wesenseigenschaften einer jeden Ehe, nicht nur der Ehe zwischen Katholiken.

  • Einheit der Ehe meint, dass eine Ehe nur zwischen jeweils einem Mann und einer Frau bestehen kann. Dem widerspricht sowohl die gleichzeitige (synchrone) als auch die zeitlich nachfolgende (sukzessive) Doppel- oder Mehrehe.
  • Die Unauflöslichkeit der Ehe betrifft das rechtliche Eheband der Eheleute. Davon ist die tatsächliche – vorübergehende oder dauerhafte – Trennung bei bleibendem Eheband (cann. 1151–1155) zu unterscheiden. Von der rechtsgestaltenden Auflösung des Ehebandes ist die Ehenichtigkeit, auch Eheannullierung zu unterscheiden.
  • Die Unauflöslichkeit der Ehe gilt nach can. 1141 absolut nur für den Fall der gültigen, vollzogenen und sakramentalen Ehe. Das heißt, auch eine gültig geschlossene Ehe kann aufgelöst werden, wenn sie entweder nicht vollzogen wurde oder in Ausnahmefällen zugunsten des Glaubens (bei Glaubensübertritt eines Partners), wenn es sich um eine nicht sakramentale Ehe zwischen Ungetauften handelt, selbst wenn sie vollzogen wurde. Ungetaufte Geschiedene können keine neue gültige Ehe mit einem katholischen Partner eingehen, weil sie durch die zivile Trauung von der Natur der Ehe her gebunden sind.
  • Ehetrennung: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Matth 19,6)
  1. Diese biblische Aussage bedeutet nach katholischem Verständnis, dass eine gültige und durch Geschlechtsverkehr vollzogene Ehe (vgl.  1061 § 1 CIC) zwischen Getauften allein durch den Tod aufgelöst werden kann (can. 1141–1143 CIC; can. 853 f. CCEO; objektive Unauflöslichkeit). Möglich sind allerdings
  2. die Nichtigerklärung einer von Anfang an ungültigen Ehe ( 1073 ff. CIC/can. 790 ff. CCEO; Verfahren: can. 1671 ff. CIC/can. 1357 ff. CCEO)
  3. die Auflösung einer gültigen, aber nicht vollzogenen Ehe ( 1142 CIC/can. 862 CCEO; Verfahren: can. 1697 ff. CIC/can. 1384 CCEO)
  4. die Auflösung der Ehe zwischen einer getauften und einer ungetauften Person (Glaubensprivileg; Normen der Glaubenskongregation von 2001)
  5. die Auflösung der Ehe zwischen zwei ungetauften Personen (Paulinisches Privileg;  1143 ff. CIC/can. 854 ff. CCEO)
  6. die Todeserklärung bei Unsicherheit hinsichtlich des Versterbens (Verfahren:  177 CIC/can. 1383 CCEO)
  7. ferner die Trennung der Ehegatten bei bleibendem Eheband ( 1151 ff.CIC/can. 863 ff. CCEO; Verfahren: can. 1692 ff. CIC/can. 1378 ff. CCEO).
  • https://www.herder.de
    Stimmen der Zeit
    „Warum dürfen wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen werden“

Nach der herkömmlichen kirchlichen Lehre und Praxis können Geschiedene nach einer Wiederheirat zusammen mit ihrem neuen Partner deswegen nicht zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie zugelassen werden, weil sie ständig in der schweren Sünde des Ehebruchs leben, solange sie Geschlechtsgemeinschaft miteinander pflegen. Darum werden auch Bestimmungen des kirchlichen Gesetzbuchs auf sie angewendet, in denen nicht ausdrücklich von ihnen die Rede ist: Wer hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharrt, darf nicht zur heiligen Kommunion (c. 915) und zur Krankensalbung (c. 1007) zugelassen werden.

Dabei handelt es sich nicht um eine kirchliche Strafe, sondern um eine theologische Konsequenz aus dem Verharren in schwerer Sünde. Daran kann auch kein Papst etwas ändern. Schwere Sünde ist Trennung von Gott. Wer aber in der Trennung von Gott verharrt, kann nicht gleichzeitig im Sakrament der Eucharistie Gemeinschaft mit Gott erlangen. Wer in schwerer Sünde kommuniziert, wird nicht zu seinem Heil mit Christus vereinigt, sondern zieht sich das Gericht zu (1 Kor 11,27-29). Schwere Sünde verjährt auch nicht und hört nicht auf, schwere Sünde zu sein.

Die sehr rigiden Ehe-Bestimmungen der katholischen Kirche sollen im Folgenden diskutiert werden:

Als Diskussionsgrundlage habe ich vier Bibelstellen ausgewählt:

  1. Matth 5, 27-28: vom Ehebruch „Ihr habt gehört, dass zu den alten gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern anblickt, hat im Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.“
  2. Matth 5.31-32 über die Ehescheidung „Ferner ist gesagt worden, wer seine Frau aus der Ehe entlässt, muss ihr einen Scheidebrief geben. Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie den Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.“
  3. Matth 5,32 „Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um Ehebruch), der macht, dass sie die Ehe bricht; und wer eine Abgeschiedene freiet, der bricht die Ehe.“
  4. Matth 2, 34-39 „Meister, welches Gebot im Gesetz ist das wichtigste? Er antwortete ihm: du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken. Das ist das wichtigste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“

 

Diskussion

  • Die beiden oben angeführten Verse aus dem Matthäus-Evangelium sind offensichtlich die Grundlage der rigiden Ehebestimmungen der Kirche.
  • Wenn man diesen Text wortwörtlich versteht, kann man logischerweise gar nicht anders, als starre Gesetze zu formulieren.
  • Diese starren Gesetze stehen dem Liebesgebot entgegen.
  • Über die Liebe schreibt Viktor Frankl Folgendes:
  1. Die Sinnhaftigkeit der menschlichen Existenz ist fundiert durch die Einzigartigkeit und Einmaligkeit der Person.
  2. Gemeinschaft verleiht erst der persönlichen Einzigartigkeit und Einmaligkeit Sinn.
  3. Im Besonderen tut das die Zweisamkeit, die innige Gemeinschaft eines Ich mit einem Du.
  4. Liebe ist das Erleben des anderen Menschen in dessen Einzigartigkeit und Einmaligkeit.
  5. Neben die Gnade des Geliebt-Werdens tritt das Wunder der Liebe: Das Kind
  • In der Partnerschaft von zwei Menschen wird das Liebesgebot wunderbar verwirklicht.
  • Wenn man dem Menschen aus Glaubensgründen einen wichtigen Teil der Partnerschaft, nämlich die körperliche Liebe, verweigert, verstößt man gegen das Gebot der Nächstenliebe.
  • Wenn man einem gläubigen Menschen, der in einer neuen Partnerschaft lebt, die Kommunion verweigert, ihn als Sünder abstempelt und ihn von Christus trennt, begeht man einen noch größeren Verstoß gegen das Liebesgebot.
  • Christus ist ja gerade der Sünder wegen Mensch geworden.
  • Hier hat die Kirche ein Dilemma, weil sie sich an einmal geäußerte Lehrmeinungen gebunden hat
  • Die Bibel sollte man nicht starr und wortwörtlich interpretieren, sondern nach dem fragen, was uns Gott sagen will.
  • Das Verstehen der Bibel war nach dem Weltbild frühere Zeiten anders als gegenwärtig.
  • Man sollte die Bibel unter folgenden Gesichtspunkten lesen:
  1. Die Bibel ist etwa ein halbes Jahrhundert nach dem Tod des Herren Jesus Christus geschrieben worden.
  2. In ihr ist das, was an mündlichen Überlieferungen von Christus vorhanden war, schriftlich aufgezeichnet worden (Siehe die Einleitung des Lukasevangeliums).
  3. Die Absicht war, dem Glauben der Christen eine rationale Grundlage zu geben und die Glaubwürdigkeit des Überlieferten zu stärken.
  4. Dabei dürfte man versucht haben, wichtige Worte des Herrn plakativ zu formulieren.
  5. Sie sollen ernst und nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
  6. Die Heilige Schrift ist Menschenwort im Sinn Gottes.
  7. Sie ist unter den Bedingungen ihrer Entstehungszeit von Menschen geschrieben worden.
  8. In jeder Epoche muss gefragt werden, was Gott von uns will.
  9. So muss auch in der gegenwärtigen Zeit gefragt werden, was Gott uns mit den alten Texten sagen will.
  • Die alten Schriften enthalten Gebote Gottes mit für unser sinnvolles Sein wesentlichen Worten. Diese sind an unseren Verstand und unseren freien Willen gerichtet. Sie sind Hilfe für den Sinn und für das Ziel unseres Seins.
  • Die Treue ist zweifellos ein sehr hohes Gut der Partnerschaft (Ehe) zweier Menschen. Es entspricht aber auch der Realität, dass trotz großen Bemühens, eine Partnerschaft nicht sinnvoll weiter aufrechterhalten werden kann.
  • In einem solchen Fall darf wohl auf die Liebe Gottes und seine Vergebung vertraut werden und ein Neubeginn mit seinem Segen gewagt werden.
  • Aufgabe der Kirche wäre es, diesen Segen zu vermitteln und die Menschen liebevoll zu begleiten.
  • Schlecht ist es auf jeden Fall, den Nächsten durch restriktive Vorschriften und Lieblosigkeit erstarren zu lassen und seinen Glauben an die Kirche zu erschüttern
  • Die Rigidität des Verses über die Untrennbarkeit der Ehe wird ja schon durch den Evangelisten selbst  (Matth  2,34-39) relativiert durch die Ausnahme des Trennungsverbotes bei Unzucht.
  • In diesem Sinn sind auch wir verpflichtet, dem Jesus-Wort in seiner Befolgung das Liebesgebot voranzustellen.
  • Die Mehrzahl der Christ/Innen ist, glaube ich, der Meinung, dass sich ein rigides Trennungsgebot der Ehe und das Liebesgebot nicht vereinen lassen, sondern dass, dem Liebesgebot entsprechend, ein Neubeginn ermöglicht werden sollte. Auch von Jesus ist immer wieder der Neubeginn nach der Sündenvergebung empfohlen worden.
  • Der Empfang der heiligen Kommunion ist nicht als Auszeichnung für besonders Brave, sondern als ein Mittel zur Stärkung der Gottes- und Christusliebe und des Willens zum Guten anzusehen.
  • Vor allem jene, die den Neuanfang schon begonnen haben, werden in ein undlösbares Dilemma zwischen Glauben und neuer Ehe gestürzt. Die Bedingung der Kirche für den erlaubten Kommunion-Empfang ist der Verzicht auf Vollzug der bestehenden Ehe.
  • Die Aufgabe der Kirche, wäre. eine gangbare, dem Liebesauftrag entsprechende Lösung zu finden.
  • Wenn die Meinung der Gemeinschaft der Heiligen, also des Kirchen-Volkes, richtig und gültig ist, dann haben die Hirten einen Weg zu finden, der dieser Meinung entspricht.
  • Wenn dieser Weg nicht gezeigt werden kann, dann ist es nicht das Schlechteste, die Entscheidung dem einzelnen verantwortungsbewussten Glaubenden zu überlassen.
  • Wirklich gute und um die Menschen bemühte Priester befreien das Gewissen der Suchenden und empfehlen, dem Gewissen zu folgen und nichts über ihre Kräfte Hinausgehendes zu versuchen.
  • Christus hat der Steinigung der Ehebrecherin nach dem Gesetz des Moses seine Zustimmung nicht gegeben, sondern auf die Sündhaftigkeit derjenigen, die das Gesetz vollziehen wollten, hingewiesen. Der Ehebrecherin hat er den Neubeginn empfohlen.

 

Ich würde Folgendes empfehlen:

  1. Der Beginn einer neuen Ehe in Liebe, Würde und Verantwortung füreinander sollte unterstützt und das Vergangene vergeben werden.
  2. Der ehrliche Wunsch nach Empfang der Kommunion sollte sofort und auf jeden Fall respektiert und ermöglicht werden.
  3. Das Liebesgebot sollte jeder theologischen Überlegung vorangestellt werden.
  4. Es sollten von der Kirche womöglich keine Gebote oder Verbote, sondern nur wohl durchdachte Empfehlungen erlassen werden, aus denen die liebevolle Absicht leicht zu erkennen ist.

 

 

 

Walter Kapral, 14. Jänner 2024